09.02.2021 17:35

Strafmaß für Tyson Spink bleibt bestehen

Kategorie(n): Aktuell | Autor: Krischan Läubin

DAS Schiedsgericht der deutschen Eishockey Liga weist die Klage des WILD WINGS Spielers zurück.

Tyson Spink wurde im Nachgang an das Spiel beim EHC Red Bull München am 4. Februar wegen eines Stockstiches sanktioniert. Nach dem der Spieler Klage beim Schiedsgericht der Deutschen Eishockey Liga eingereicht hatte, kam dieses nach Prüfung leider zu dem Schluss, dass das ursprünglich angesetzte Strafmaß von zwei Spielen Sperre in Verbindung mit einer Geldstrafe bestehen bleibt. Somit steht der Flügelstürmer den WILD WINGS heute Abend im Derby gegen Mannheim erneut nicht zur Verfügung.

„Tyson Spink hat uns bereits direkt nach dem Schlusspfiff am letzten Donnerstag sowie an den darauffolgenden Tagen immer wieder glaubhaft versichert, dass er auf keinen Fall einen Stockstich begangen hat. Verschiedene Aussagen haben ihn auch entlastet. Tyson war und ist nach wie vor am Boden zerstört und wollte mit einer Klage gegen die Entscheidung des DEL-Disziplinarausschusses seine Unschuld vor dem DEL-Schiedsgericht beweisen. Diese Klage ist heute Mittag abgewiesen worden. Tyson musste diesen Weg gehen und wir haben ihn in unserer Verantwortung als treuer Arbeitgeber stets und vollumfänglich unterstützt. Leider gab es keine TV- oder Videoaufzeichnungen die Tyson entlasten konnten. Tyson Spink und wir möchten uns ausdrücklich beim EHC Red Bull München und dem Spieler Keith Aulie für die nicht selbstverständliche und loyale Unterstützung sowie beim DEL-Disziplinarausschuss unter der Leitung von Lorenz Funk als Vorsitzenden der Aufklärungsarbeit bedanken“, so Geschäftsführer Christoph Sandner.